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"Happy Gendering" oder Angriff auf den Familienverbund?
1. "Die Titel von Gesetzen werden seit Jahren immer fantasievoller. Aber oft sind sie vor allem eines: Volksverdummung" So diagnostizierte es der Chirurg Dr. Hontschik in seinem Ende April im Ärzteblatt erschienenen Kommentar. Als erstes Beispiel für diese Mode, neuen Gesetzen möglichst "schmissige" oder wohlklingende Namen zu verleihen, nannte er das 2019 von Franziska Giffey unter dem Namen "Gute-Kita-Gesetz" propagierte Werk, welches im Bundesgesetzblatt freilich unter dem sperrigeren Namen "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" publiziert wurde. Zum 1. November wird ein anderes Gesetz in Kraft treten, dem ein schmissiger Name auch gut angestanden hätte, vielleicht "Happy-Gendering-Gesetz"? Aber im Bundesgesetzblatt Nr. 206 ist es nun unter dem recht prosaischen Titel >Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften< veröffentlicht worden *1. Überhaupt ist es um dieses Gesetzeswerk, nach einiger medialer Beachtung Anfang des Jahres, sehr still geworden. Nach der Verabschiedung im Bundestag hat es auch den Bundesrat ohne viel Aufhebens passiert, was schon deshalb erstaunen sollte, da sich doch die CDU (die noch immer einige Ministerpräsidenten stellt) jahrzehntelang als Hüterin traditioneller Werte, insbesondere Familienwerte, verstand (ob zu Recht oder nicht sei hier einmal dahingestellt). Auch waren sich die Autoren des Gesetzes offenbar nicht so recht sicher, ob ihr Gesetz denn auch positive Folgen haben würde, weswegen man sich ungewöhnlicherweise in Artikel 12 selbst (oder besser der Nachfolgeregierung) die Aufgabe erteilte, eine "Evaluierung" der Auswirkungen vorzunehmen. Liegt es etwa daran, dass in Artikeln 5 bis 10 die auch in der EU üblich gewordene "Metasprache" Einzug gehalten hat ("...in Nummer 21 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt." [Artikel 10]). Also nur ein weiterer Baustein legislativer Selbstbefriedigungs-Tätigkeit ohne praktische Auswirkungen? Oder aber etwas, das eine gehörige Portion gesellschaftspolitischen Sprengstoffs enthält?
2. Ohne Zweifel wäre das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz der BRD nicht zu denken ohne die Erfahrungen aus dem vier Jahre vorher in einer Katastrophe zuvor nie gesehenen Ausmasses untergegangenen "Dritten Reich" der Nazis. Ob nun formell, etwa in der Konstruktion eines föderalen Staates oder der Ablehnung einer Staatspolizei, oder aber in der Betonung der grundlegenden Freiheiten der Staatsbürger - den Autoren des Textes ging es ganz offensichtlich darum, ein verfassungsmässiges Bollwerk gegen eine neuerliche Wandlung in ein Unrechts- und Unterdrückungssystem, wie man es unter Hitler erlebt hatte, zu errichten. Auch der Artikel 6, gleich hinter dem Artikel zur Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit gesetzt, hatte diesen Hintergrund.
Einen "besonderen Schutz" wollte man also Ehe und Familie angedeihen lassen - wieso? Zum einen hatte man ja gesehen, dass z.B. durch Indoktrination in den Jugendverbänden massenhaft Heranwachsende zu Spitzeln und Verrätern in und an der eigenen Familie wurden - andererseits hatten jene wenigen Personen, die zu aktiven Widerständlern wurden, ihre Überzeugungen erst im Schutze der jeweiligen Familien entwickeln können. So ist die Geschichte des Widerstandes der später "Weisse Rose" genannten Gruppe über weite Strecken eine Familiengeschichte der Scholls und Aichers. Interessanterweise handelten die Nazi-Führer hier sehr ähnlich wie die kommunistischen Herrscher in der UdSSR, "Rotchina" oder Nordkorea in der Mitte des 20 Jahrhunderts, und Hitler selbst kann in man diesem Zusammenhang als bekennenden "Sozialisten" einordnen *2:
Dabei war die "Zersetzung" der Familienverbünde für die Nazis wohl eher ein unbeabsichtigter Kollateralschaden, denn solange die Menschen brav in der vorgeschriebenen Disziplin blieben, also ohne zu Murren in den Fabriken arbeiteten, das jeweils von der Propaganda ausgegebene Feindbild verinnerlichten etc., solange gab es keinen Anlass, die Familie per se zu zerstören. Später im Krieg winkte jenen Frauen, die "Führer und Volk" reichlich mit "erbgesundem" Nachwuchs versorgten, gar das "Ehrenkreuz der deutschen Mutter".
3. Im Gegensatz dazu ist das uns von der "Ampel"-Regierung bescherte "Gesetz über die Selbstbestimmung..." meiner Ansicht nach als Angriff auf die Familie per se zu betrachten. Freilich haben die Vertreter der Ampel-Regierung bei der entsprechenden Bundestagsdebatte sich mit Eigenlob geradezu überschüttet, weil sie der "Trans- und Intersex-Community" nunmehr entwürdigende Fragen z.B. nach dem Masturbationsverhalten ersparen würden *3. Der unvoreingenommene Beobachter mochte angesichts dieses Ausbruchs staatlicher Fürsorge zugunsten einer Gruppe, die selbst die Grünen-nahe "TAZ" auf weniger als 3'000 Personen (oder 0,002693 Prozent der Gesamtbevölkerung ) veranschlagt *4, doch etwas irritiert sein. Hätte man diese staatliche Fürsorge nicht besser auf andere Minoritäten fokussieren sollen, die wirklicher Benachteiligung ausgesetzt sind, etwa Menschen mit Down-Syndrom (ca. 50'000 in der BRD)? Stattdessen also eine Gruppe, deren "Benachteiligung" vorwiegend bei auf CSD-Demos geschwenkten Plakaten behauptet wird, für deren Realität aber kaum Belege zu finden sind. Jemandem, der unter dem von der Umwelt zugeordneten Geschlecht wirklich leidet, möchte man in einem liberalen Staat die "Transformation" *5 in ein anderes Geschlecht sicher nicht verwehren. Ob man aber dadurch, dass man die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags zu einem reinen Sprechakt degradiert, den wirklichen Trans- oder Intersexuellen einen Gefallen tut? Schliesslich finden sie sich ja unvermittelt in dieselbe Kategorie eingeordnet wie jene, die die Geschlechtsänderung aus rein opportunistischen *6 oder aber "modischen" Gründen heraus angestrebt haben - und die, auch das ermöglicht das neue Gesetz - womöglich alle paar Jahre den Eintrag wieder zurück ändern lassen werden.
4. Aber wie so oft geht es garnicht um die angeblich schützenswerte Gruppe, hier also die "Trans- und Inter-Sexuellen". Der eigentlich gesellschaftliche Sprengstoff verbirgt sich in den Paragraphen 3 und 13 des neuen Gesetzes. An Paragraph 3 irritiert zunächst die unübliche Altersgrenze von 14 Jahren:
Mit 14 Jahren darf man weder ein Auto fahren noch z.B. den Bundestag wählen. Den Geschlechtsentrag ändern lassen soll man jedoch können, freilich - und da ist das Perfide an dieser Regelung - nur mit Genehmigung der Eltern. Und wenn diese nicht wollen, steht dem Kind der Klageweg offen, und ein Familiengericht soll die Sache dann entscheiden. Damit ist ein riesiges Feld für innerfamiliäre Zerwürfnisse bereitet. Wenn, wie wir es z.B. aus Grossbritannien schon kennen, ein Grossteil der Änderungswilligen eher aus einer Mode innerhalb der jeweiligen Jugendgruppe heraus (z.B. Schulklasse) für eine Geschlechtsänderung votieren, sich aber die Eltern dagegen stellen, sind schwerste Konflikte vorprogrammiert. Was passiert hier? Den Jugendlichen wird, gerade zu einem Zeitpunkt ihres Heranwachsens, an dem sie sich vielfältigen Verunsicherungen *7 ausgesetzt sehen, ein vermeintlicher Ausweg aus ihren Problemen offeriert und gleichzeitig schon auf die Möglichkeit einer juristischen "Klärung" verwiesen. Muss man noch darauf verweisen, dass die meisten Jugendlichen die eigentliche Tragweite ihrer Entscheidung (wenn sie denn in "geschlechtsangeichenden" Operationen, Pubertätsblockern etc. münden soll) gar nicht werden überblicken können?
5. Der schon erwähnte Paragraph 13 hat ebenfalls gesellschaftliches Sprengpotential, allerdings zielt dieser auf das Umfeld der geschlechtlich neu definierten Menschen:
Wer also z.B. vermutet, dass die neue Kollegin "Antonella" in ihrem früheren Leben ein "Anton" war, darf nach Paragraph 13 noch nicht einmal nachforschen, geschweige denn die alte Identität "offenbaren". Womit dieser Gesetzesverstoss dann geahndet werden soll, ergibt sich aus dem Gesetzestext so nicht, aber allein die Verbotsankündigung wird schon genügend Menschen verunsichern. In den folgenden Sätzen werden dann allerhand Ausnahmen ("Satz 1 gilt nicht, wenn...") definiert, die aber hauptsächlich den Staat selbst betreffen, wenn er nur ein unklar definiertes "öffentliches Interesse" vorgeben kann. Der geschlechtlich neu definierte Mensch ist also vorgeblich vor neuer Diskriminierung aufgrund des Wechsels "geschützt", es sei denn, der Staat selbst will es so. Und das "Staatswohl" geht auch im "Spannungs- und Verteidigungsfall" vor, denn dann sind nach Paragraph 9 die ganzen schönen Geschlechtsänderungsspielchen obsolet, oder vulgär gesprochen: Dann will man doch lieber Männer im biologischen Sinne im Schützengraben sehen.
6. Nun mag mancher einwenden, dass die ganze Sache schon nicht so tragisch sein wird: Sicher werde es doch genug Familien geben, die sich und ihre Kinder vor Auswüchsen solcher Art zu schützen vermögen. Das mag stimmen, wird aber ein schwacher Trost für diejenigen sein, deren Familie sich genau wegen dieses Gesetzes über der "Genderfrage" heillos zerstreiten. Und die Tatsache, dass man mit Personen, bei denen man eine solche Geschlechtsstand-Änderung vermutet, verbal nunmehr wie mit rohen Eiern umzugehen hat, kann man sich als als "höhere Achtsamkeit" schönreden. Gleichzeitig wird auf den derzeitigen CSD-Umzügen *8 aber explizit "höhere Sichtbarkeit" gefordert und praktiziert. Die (neue) sexuelle Identität wird also dem staunenden "Hetero"-Publikum quasi "um die Ohren gehauen" (wie etwa bei der von vielen als geschmacklos empfundenen Olympia-Eröffnungsfeier in Paris), gleichzeitig wird ein Nachfragen oder "misgendern" als tödliche Beleidigung empfunden. Meiner Ansicht nach erleben wir gerade die Umsetzung eines durchaus stringent und langfristig angelegten Plans zum Umbau der westlichen Gesellschaften. Das "Gender"-Gesetz ist hiervon nur ein Teil, und womöglich nicht einmal der wichtigste. Die Privatisierung einst klassischer Gemeinschaftsaufgaben (Gesundheitssystem, Bahnverkehr), die PISA-Zentrierung des Schulwesens samt "digitalem Unterricht", die Umwandlung von Bürotätigkeiten in "home office"-Jobs, die Auflösung gesellschaftlicher Rituale (etwa 24h-Shopping statt Sonntagsruhe) und vieles mehr soll die Massen in ein Heer gut steuerbarer, atomisiert lebender Arbeiter und Konsumenten verwandeln. Und die "Gender"-Frage ist nebenbei gut geeignet zur Herrschaftssicherung, denn wer hauptsächlich darüber grübelt, wer er ist, wird die Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands nicht in Frage stellen, also die Frage nach dem was. Wo früher neben der Familie noch anerkannte gesellschaftliche Institutionen (Vereine, Gewerkschaften, Kirchen) den Menschen Orientierung und gegebenenfalls Beistand gaben, soll sich der Bürger der Zukunft endgültig mit "communities" statt echter Gemeinschaft zufrieden geben. "Communities", die ebenso schnell einzurichten wie abzuschalten sind. Und auch die "online"-Arbeitsplätze können mit minimalem Aufand von einer Firma zur nächsten "umgeswitched" werden. In gewissem Sinne ein "Sozialismus", aber eher im Hitler'schen als im kommunistischen Sinne. Wo Hitler den Untertanen noch eine gemeinsame "feste Disziplin" aufzwingen wollte, ist das im elektronisch-totalitären Staat garnicht mehr nötig: Hier kann sich jeder seine eigene Gedanken- und Gefühlswelt aus den vielfältigen elektronisch dargebrachten Möglichkeiten heraussuchen, ebenso wie seinen Geschlechtseintrag. Die Massenmedien allerdings sind noch nötig, um die eigentlich entpolitisierten Massen in die richtige Marschrichtung zu bugsieren, und werden deshalb zunehmend gleichgeschaltet. Habe ich ein zu pessimistisches Tableau der Zukunft gezeichnet? Kann es überhaupt Gruppen geben, die solcherart "Verschwörungen" anzuzetteln vermögen? Man könnte z.B. bei den Herren Schwab, Gates, Soros oder Fink nachfragen - zumindest an entsprechenden Geldmitteln wird es diesen Leuten jedenfalls nicht mangeln.
(12.August 2024)
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*1 siehe hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=3 *2 Auszug aus "Anmerkungen zu Hitler" von Sebastian Haffner, Seite 40 *3 Das bisher geltende Transsexuellen-Gesetz sah verpflichtende ärztliche Untersuchungen vor, die klären sollten, ob der Wunsch zur Geschlechtsänderung wirklich aus tiefer innerer Zerrissenheit ob einer subjektiv als falsch empfundenen Geschlechtszuodnung heraus zu verstehen war. Freilich hätte man "herabwürdigende" Fragestellungen wie etwa nach dem Masturbationsverhalten ja in einer einfachen Novellierung des bestehenden Gesetzes für unzulässig erklären können... *4 siehe hier: https://taz.de/Zensus-2022/!6022108/ *5 Transsexualität bedeutet ja dem Wortsinne nach genau einen Übergangszustand. Nach dem Abschluss der Transformation "entsteht" ja, so gesehen, nach Operationen und Hormontherapie, ein (weitgehend) "echter Mann" oder eine "echte Frau", d.h. das Bestreben der Transsexuellen war - zumindest bislang - ein Aufgehen in der klassischen Zweigeschlechtlichkeit von Mann und Frau. *6 So darf man vermuten, dass die immer zahlreicher werdenden Fälle von männlichen Hochleistungssportlern, welche sich zu Frauen erklären, mit den drastisch verbesserten Chancen auf Titelgewinn in der Frauengruppe motiviert sind. *7 Diese Verunsicherungen können die meisten von uns sicher noch aus eigenem Erleben nachvollziehen oder in ihrem Umfeld wahrnehmen. Da geht es nicht nur - ganz prominent - um die je neu entdeckte sexuelle Welt, sondern auch um schulische oder berufliche Entscheidungen, die plötzulich näherrücken. Die Pubertät ist seit Menschengedenken auch genau jene Phase, in der sich junge Menschen von Ihren Eltern loslösen (müssen), und in der sie damit nicht selten mindestens temporär überfordert sind. *8 Die "Christopher-Street-Day"- oder CSD-Märsche sollen an den ersten dieser Art in der Christopher-Street in New York 1969 erinnern. Sowohl der Kommentator der ARD als auch die englische Wikipedia fälschen die historischen CSD- oder "Stonewall"-Proteste allerdings in LGBTIQ-Veranstaltungen um, obwohl damals von "T" und "I" und "Q" gar keine Rede sein konnte. Es waren schlicht Proteste von Schwulen und Lesben gegen die schwulenfeindliche Politik und Polizeipraxis der damaligen Zeit. |
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